Übernahme durch die Krankenkasse
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen – auch nicht im Rahmen des sogenannten Erstattungsverfahrens.
Allerdings sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten.
Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen: Manche Tarife erstatten auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern.
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie übernommen werden.