Kostenerstattung

Übernahme durch die Krankenkasse

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine psychotherapeutischen Heilpraktiker­leistungen – auch nicht im Rahmen des sogenannten Erstattungsverfahrens.

Allerdings sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, eine flächen­deckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten.

Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen: Manche Tarife erstatten auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie übernommen werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für Psychotherapie bei einem Heilpraktiker können in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie:

  • Es wird eine sogenannte «zumutbare Belastung» abgezogen.
  • Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Fragen Sie dazu am besten direkt bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt nach.