Therapie in Zeiten von Corona

Die Situation

Corona stellt die meisten von uns vor große Herausforderungen. Damit wir auch in diesen Zeiten Therapie machen können, sind aufgrund der Niedersächsischen Corona-Verordnung einige Anpassungen erforderlich, die helfen sollen, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Erforderliche Maßnahmen

  • Die Niedersächsische Corona-Verordnung schreibt vor, dass entweder eine Genesung, ein Impf­nachweis oder ein negatives Testergebnis vorliegt. Der Test darf auch vor meinen Augen durchgeführt werden. Ich bin verpflichtet, das jeweilige Dokument beziehungsweise den Test zu kontrollieren.
  • Wenn Sie Erkältungssymptome haben, sagen Sie die Sitzung bitte rechtzeitig ab.
  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist beim Betreten der Praxis erforderlich, aber nicht während der Sitzungen. Es kann eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske sein.
  • Nach dem Betreten der Praxis sind die Hände zu waschen beziehungsweise zu des­in­fizie­ren.