§ 1 – Geltungsbereich und Grundlagen
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung der Dienstleistungen zwischen der Klientin oder dem Klienten (nachfolgend „Klient“ genannt) und dem Heilpraktiker für Psychotherapie Achim Wagener (nachfolgend Heilpraktiker genannt) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.
(2) Nach dem Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag zwischen Heilpraktiker und Klienten schuldet der Heilpraktiker die Leistung der versprochenen Dienste, um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis herbeizuführen. Der Klient ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gemäß § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Klienten überlassen. Sofern beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, gelten die Preise der Seite https://praxis-wagener.de/preise.php nach § 612 BGB als vereinbart.
(3) Einzelheiten zur Vergütung bzw. Honorierung ergeben sich vorliegend aus § 5 Honorierung des Heilpraktikers und aus der Preisliste auf der Seite https://praxis-wagener.de/preise.php.
(4) Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen meist keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sofern ein Klient privat versichert ist oder über eine private Zusatzversicherung verfügt, können Behandlungskosten in seltenen Fällen erstattet werden. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein. Die Kostenerstattung durch Versicherungen erfolgt unabhängig von dem Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) zwischen dem Heilpraktiker und dem Klienten, und die Behandlungskosten sind in der Erstattungshöhe von den Leistungen der Versicherung unabhängig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen und Vertragsbestandteil, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.